07.04.2013 | 11:49 | alle tage | 3 kommentare
Wenn ich mich hier schon durch Paragraphen quäle, wollte ich doch auch nochmal kurz nachschauen, wie es ums Betreuungsgeld steht. Wir sind zwar nicht bezugsberechtigt, denn wir haben ja schon einen Krippenplatz. Aber man will ja trotzdem informiert sein. Also kurz auf irgendwelchen dubiosen Foren gesucht. Nichts gefunden. Und dann doch bei Frau Schröder gelandet.
Da steht:
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 gezahlt. Es beträgt im ersten Jahr nach seiner Einführung 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld bar gezahlt.
So. Also würden wir bis Ende Juli 2014 eh kein Betreuungsgeld bekommen. Erst ab 01.08.2014 wären wir theoretisch bezugsberechtigt. Ist man dann auch bezugsberechtigt, wenn das Kind vorher in einer Krippe war? Wer weiß.
Witzig finde ich auch, dass das Betreuungsgeld ‚grundsätzlich […] bar gezahlt‚ wird. Kommt dann jeden Monat ein Ministeriumsmitarbeiter zu uns an die Haustür und drückt mir das Geld in die Hand?! Das nenne ich mal Service! Den Bürger in den Mittelpunkt stellen!
wieso würdet ihr bis Juli 2014 kein Betreuungsgeld bekommen? Das zweite Lebensjahr fängt mit dem 1. Geburtstag an, oder?
Wir bekommen doch alle kein Betreuungsgeld, weil die KInder vor dem 1.8.2012 geboren wurden. Wie auch immer, das Geld wäre besser verwendet, wenn man es zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten nutzen würde…
Euer ist doch auch vor dem 31.7.2012 geboren worden, oder etwa nicht? Das würde meinem Infostand nach nämlich bedeuten, dass Ihr leider nicht bezugsberechtigt seid. Willkommen im Club :-/
Ah. Ich hatte das so verstanden, dass im ersten Jahr des Betreuungsgeldes nur Kinder berücksichtigt werden, die nach dem 01.08. geboren sind. Und im zweiten Jahr dann alle im zweiten und dritten Lebensjahr.
Aber wahrscheinlich habt ihr Recht und wir sind überhaupt nicht bezugsberechtigt, weil die Klausel ‚Geburt nach dem 01.08.12‘ immer gilt.
So ein kurzer Text und trotzdem noch Interpretationsspielraum.
Wie auch immer. Ich hatte bis vor ein paar Wochen überhaupt noch nicht daran gedacht, weil ich davon ausgegangen bin, dass so ein unsinniges Gesetz sicher nicht durchkommt. Falsch gedacht.
Mit 1200 EUR im Jahr bzw. dann 1800 EUR kann man doch kein komplettes Gehalt ersetzen. ‚Oh!‘, denkt die Mutti erfreut, ‚da habe ich ja plötzlich umfassende und bestmögliche Wahlfreiheit!‘ *Muhahaha*