07.12.2018 | 21:37 | baby a | kommentieren
Ich begleite Baby A jeden Tag zur Schule und hole es von dort wieder ab. Auf dem 500 Meter langen Weg sind zwei Hauptverkehrsachsen zu überqueren. Beide Übergänge sind mit Ampeln versehen.
Jeden Tag sehe ich Rotlichtverstöße. D.h. jeden Tag fährt mindestens ein PKW über eine rote Ampel. Und ich meine nicht eine gelb-rote Ampel, sondern eine rote.
Die Grünphase für die Fußgänger beginnt fast zeitgleich mit der Rotphase für die Autofahrer. Die Grünphase für die Fußgänger ist sehr knapp. Wenn man nicht gleich losläuft, kommt man nicht rüber, ohne dass die Ampel wieder auf rot springt.
* Es ist kurz vor Mittag, als ich Baby A abholen will. Ich bin – wie fast immer – zu Fuß unterwegs und stehe an der Fußgängerampel. Weit und breit ist kein Auto in Sicht, ich drücke trotzdem den Anforderungsknopf. Schließlich habe ich Vorbildfunktion und stehe direkt vor der Schule. Das Grünlicht springt für den Autoverkehr an.
Ein Fahrzeug kommt mit überhöhter Geschwindigkeit angerast. Ich höre es schon, bevor ich es sehen kann. Ab Ortseingangsschild gilt hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Das scheint dem Fahrer nicht bekannt zu sein.
Als die Ampel auf gelb springt, gibt er nochmal extra Gas. Er ist in Sichtweite. Ich mache einen angedeuteten Ausfallschritt auf die Straße. Ziehe den Fuß natürlich zurück. Bin ja nicht lebensmüde.
Der Fahrer geht voll auf die Bremse. Der schwarze BMW-Kombi kommt mitten auf dem Fußgängerüberweg, weit hinter der Haltelinie stotternd zum Stehen. Wäre ich bei grün losgegangen, so wie Baby A es tun würde, könnte ich das hier nicht mehr schreiben.
Ich gehe betont langsam über den Fußgängerüberweg und an dem Fahrzeug vorbei. Ich schaue dem Fahrer in die Augen und zeige ihm zwei ironische Daumen hoch. Leider präge ich mir das Kennzeichen nicht ein**. Als ich an ihm vorbei bin, zeigt er mir auch einen Daumen hoch und gibt Gas. Natürlich ist die Ampel noch rot.
* Das war vor einem Monat. Vor zwei Wochen wurde vor der Schule ENDLICH eine 30er Zone eingerichtet. Das Schild steht aber sehr nah vor der Ampel. Mir scheint, viele übersehen es. Die Schilderdichte ist an dieser Straße auch ziemlich hoch. Viele Autofahrer glauben immer noch, sie müssten Gas geben, sobald die Ampel Gelb wird.
** Nach diesem Vorfall habe ich mit dem Kreispolizeidezernat telefoniert. Der Polizist gab mir den Hinweis, dass das Kennzeichen für eine Anzeige nicht ausreicht. Man muss außerdem bezeugen können, wer am Steuer saß. Der Fahrzeughalter kann behaupten nicht gefahren zu sein. Dann kann er Gegenanzeige wegen übler Nachrede stellen. Selbst wenn man bezeugen kann, dass der Fahrzeughalter gefahren ist, kommt es immer noch auf den Richter an, ob er eine Schuld erkennt oder nicht. (Und bei meinem Glück, was Richter angeht…)