07.04.2013 | 11:49 | alle tage | 3 kommentare
Wenn ich mich hier schon durch Paragraphen quäle, wollte ich doch auch nochmal kurz nachschauen, wie es ums Betreuungsgeld steht. Wir sind zwar nicht bezugsberechtigt, denn wir haben ja schon einen Krippenplatz. Aber man will ja trotzdem informiert sein. Also kurz auf irgendwelchen dubiosen Foren gesucht. Nichts gefunden. Und dann doch bei Frau Schröder gelandet.
Da steht:
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 gezahlt. Es beträgt im ersten Jahr nach seiner Einführung 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld bar gezahlt.
So. Also würden wir bis Ende Juli 2014 eh kein Betreuungsgeld bekommen. Erst ab 01.08.2014 wären wir theoretisch bezugsberechtigt. Ist man dann auch bezugsberechtigt, wenn das Kind vorher in einer Krippe war? Wer weiß.
Witzig finde ich auch, dass das Betreuungsgeld ‚grundsätzlich […] bar gezahlt‚ wird. Kommt dann jeden Monat ein Ministeriumsmitarbeiter zu uns an die Haustür und drückt mir das Geld in die Hand?! Das nenne ich mal Service! Den Bürger in den Mittelpunkt stellen!